Dieses Reglement - dient der Sicherheit der Teilnehmer und Unbeteiligten- gewährleistet einen flüssigen Ablauf- stellt sicher, dass der übrige Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wirdTeilnehmer:1.Die ganze Strecke ist ausgeschildert. Wenn kein Schild an einer Kreuzung steht bedeutet dies, „geradeaus“.2.Alle Teilnehmer haben die Pflicht die Startnummer an ihrem Fahrrad zu befestigen.3.Die Veranstaltung ist KEIN Fahrradrennen. Sie sind an die vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften gebunden.4.Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.5.Das Tragen eines Helms mindert das Verletzungsrisiko. Daher ist das Tragen eines Helms verpflichtend.6.Sie sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen (Reisepass/Personalausweis).7.Eine Radgruppe darf in der Niederlande maximal aus 15 Fahrern bestehen. Der Abstand zwischen zwei separaten Gruppen beträgt mindestens 200m.8.Auch wenn 2 Gruppen aufeinander treffen darf die neue Gruppe nicht mehr als 15 Radfahrer enthalten.9.Benutzen Sie die vorhandenen Radwege. Wenn kein Radweg vorhanden ist, sind sie verpflichtet rechts auf der Straße zu fahren.10.Jede Gruppe bestimmt einen Verantwortlichen, der sicher stellt, dass die am Ort geltenden Verkehrsvorschriften und die Verkehrssicherheit eingehalten werden.11.Der Start erfolgt um 08:00Uhr. Der Startort ist der Marktplatz vor dem Gemeindehaus in Mendig.12.Das Ziel ist auf dem Markt in Budel, Gemeinde Cranendonck. Das Ziel schließt um 20:00Uhr.13.Die zurückzulegende Streckenlänge beträgt ungefähr 230km.14.Unterwegs befinden sich drei Verpflegungsstellen.Die Öffnungszeiten der Verpflegungsstellen sind:Nr.OrtÖffnungSchließung1Tondorf(D)09:3011:302Luchem(D) 11:3014:303Waldfeucht(D) 13:3017:0015.Die Öffnungszeiten der Verpflegungsstellen basieren auf jahrelangen Erfahrungen. Ein halbwegs trainierter Radfahrer sollte die Öffnungszeiten einhalten können. Kommen Sie außerhalb der Öffnungszeiten an eine Verpflegungsstelle, müssen Sie damit rechnen, dass die Beschilderung der Strecke nicht mehr vorhanden ist. Radfahrer, die nach der Schließung der Verpflegungsstellen ankommen, müssen selbst navigieren.Begleitfahrzeuge16.Die Organisation sorgt nicht für Begleitfahrzeuge zur Versorgung oder Unterstützung. Dafür haben die Teilnehmer selbst zu sorgen.17.Die Begleitfahrzeuge fahren ohne Aufblendlicht. Wenn nötig benutzen Sie die Warnblinkanlage.18.Die Begleitfahrzeuge sind ausgestattet mit einer Folgenummer, welche durch die Organisation ausgegeben wird.19.Die Begleitfahrzeuge sind an der Rückseite ausgestattet mit einem weißen Dreieck und rotem Rand, mit der Aufschrift: „Radfahrer“ und/oder „Radtour“ (Spitze oben)20.Am Start in Mendig soll so viel wie möglich auf dem Außenring vom Mendiger Markt geparkt werden.21.Den Begleitfahrzeugen ist es bis 6,5km nach dem Start nicht gestattet den letzten Radfahrer zu überholen. Dort ist das Ende der Neutralisationszone. (Die Deutsche Polizei sorgt dafür, dass diese Regel eingehalten wird.) Nach den 6,5km ist es gestattet, die Fahrradfahrer zu überholen, wenn die Verkehrssicherheit es zulässt.22.Die Fahrer der Begleitfahrzeuge halten sich immer an die örtlichen Verkehrsvorschriften.23.Wenn kein Radweg vorhanden ist fahren sie immer rechts, 50m vor der Radfahrergruppe.24.Wenn die Radfahrer auf dem Radweg fahren, fahren sie auf der Straße.25. Die Begleitfahrzeuge sollen NICHT neben den Radfahrern fahren.Begleiter26. Sie tragen eine Signalweste.27. Sie haben keine besonderen Befugnisse.28.Sie haben dafür zu sorgen, dass die ihnen zugewiesenen Radfahrer so flüssig wie möglich durch den Verkehr kommen. Geben Sie dazu Anweisungen an die Teilnehmer.29.Auf Kreuzungen und unübersichtlichen und/oder gefährlichen Punkten warnen Sie die Teilnehmer und sorgen für einen schnellen und sichere Durchfahrt der Radfahrer.Allgemein30.In Situationen in denen das Reglement nicht ausreichend verständlich ist, sind die Anweisungen der Organisationsmitglieder vom SWAC bindend.31. Wenn man sich nicht an die Regeln hält oder die Anweisungen der Organisationsmitglieder nicht befolgt (erkennbar an einem Schild/Ausweis), wird der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. 32. Am Start in Mendig können Sporttaschen (kein Schmuck) den Organisatoren übergeben werden. Die Sporttaschen können in Budel ab 18:00 Uhr entgegen genommen werden. In Aufbewahrung gegebene persönliche Gegenstände sollen mit einem Namensschild versehen sein. 33. Die Organisation haftet nicht für in Aufbewahrung genommene persönliche Gegenstände, wie Sporttaschen und/oder Fahrrad oder Fahrradteile. 34. Die Organisation übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden.35. Teilnehmern und Begleitern wird empfohlen, eine passende Versicherung abzuschließen.Stichting Wieler Activiteiten CranendonckReglementStartseiteProgrammReglementSponsorenKrankenhäuserRunterladenANMELDUNG